RISolutions Allgemeine Geschäfts-
und Lieferbedingungen
1. Geltung der allgemeinen Geschäftsbedingungen
der Firma Katja Riefler / RISolutions
Dieses Angebot richtet sich ausschließlich an Industrie,
Handwerk, Handel und freie Berufe zur Verwendung in der selbständigen,
beruflichen oder gewerblichen Tätigkeit. Die allgemeinen
Geschäfts- und Lieferbedingungen gelten für alle
in dieser Online Site aufgeführten Produkte, Lieferungen
und Leistungen. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden
werden ausdrücklich nicht Vertragsinhalt, auch wenn ihnen
seitens der Firma nicht ausdrücklich widersprochen wird.
Für den Fall, dass der Kunde die nachfolgenden allgemeinen
Geschäfts- und Lieferbedingungen nicht gelten lassen
will, hat er dies vorher schriftlich der Firma anzuzeigen.
Besondere Vereinbarungen und Nebenabreden erlangen nur Gültigkeit,
wenn sie von dem Verkäufer schriftlich bestätigt
werden. Im übrigen gelten diese Allgemeine Geschäftsbedingungen.
2. Widerrufsrecht
Der Kunde ist an seine Erklärung nicht mehr gebunden,
wenn sie binnen einer Frist von zwei Wochen nach Eingang der
ersten Sendung widerrufen wird. Der Widerruf muss keine Begründung
enthalten und in Textform oder durch Rücksendung der
Sache erfolgen. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige
Absendung des Widerrufs an die Firma Katja Riefler / RISolutions,
Brecherspitzstr. 8, D-81541 München, Deutschland.
Das Widerrufsrecht besteht NICHT bei Lieferung von Audio-
und Videoaufzeichnungen oder von Software, die vom Kunden
geöffnet worden sind. Ein solcher Vertrag kann nur widerrufen
werden, wenn die gelieferten Datenträger mit unbeschädigtem
Siegel an den Verkäufer zurückgesandt werden.
Ein Widerruf ist nicht möglich bei Dienstleistungen,
bei denen mit der Ausführung der vereinbarten Leistung
mit Einverständnis des Auftraggebers vor Ende der Frist
von zwei Wochen nach Vertragsabschluss begonnen wurde oder
deren Ausführung der Auftraggeber selbst veranlasst hat
(beispielsweise durch den Start eines Dateidownloads).
Ein Widerrufsrecht besteht nicht bei Verträgen
zur Lieferung von Waren, die nach Kundenspezifikation angefertigt
werden
die von Unternehmen oder Selbständigen im Rahmen ihrer
beruflichen Tätigkeit geschlossen werden.
bei Versteigerungen (Online-Auktionen)
3. Zahlungsbedingungen und Preise
Ein Vertrag kommt erst mit Auftragsbestätigung oder
Lieferung durch den Verkäufer zustande. Soweit nicht
anders vereinbart und keine gesetzlichen Regelungen entgegenstehen,
ist der Kunde 30 Tage an Bestellungen gebunden. Alle Rechnungen
der Firma sind innerhalb von zehn Tagen ab Rechnungsdatum
zahlbar. Maßgebend ist das Datum des Eingangs der Zahlung
bei der Firma. Im Verzugsfalle ist die Firma berechtigt, weitere
Lieferungen und Leistungen zurückzuhalten. Bei Zahlungsverzug
des Kunden ist die Firma berechtigt, Zinsen in Höhe von
5 % über jeweils geltenden Basiszinssatz zu berechnen.
Alle Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlich
vorgeschriebenen MwSt.
Die Firma ist berechtigt, Teillieferungen vorzunehmen.
4. Lieferung und Versand
Alle Angebote sind freibleibend. Lieferung erfolgt nur, solange
der Vorrat reicht. Alle von der Firma genannten Liefertermine
sind unverbindliche Liefertermine, es sei denn, dass ein Liefertermin
ausdrücklich schriftlich bindend vereinbart wird. Verlangt
der Käufer nach Auftragserteilung Änderungen oder
Ergänzungen des Auftrages oder treten sonstige Umstände
ein, die der Firma eine Einhaltung des Liefertermins unmöglich
machen, obwohl die Firma diese Umstände nicht zu vertreten
hat, so verschiebt sich der Liefertermin um einen angemessenen
Zeitraum. Wird die Firma an der rechtzeitigen Vertragserfüllung
z. B. durch Beschaffungs-, Fabrikations- oder Lieferstörungen
bei ihr oder bei ihrem Zulieferanten gehindert, so gelten
die allgemeinen Rechtsgrundsätze mit der Maßgabe,
dass der Kunde nach Ablauf von einem Monat eine Nachfrist
von sechs Wochen setzen kann. Ist die Nichteinhaltung eines
verbindlichen Liefertermins nachweislich auf Mobilmachung,
Krieg, Aufruhr, Streik oder Aussperrung oder auf sonstige
nach allgemeinen Rechtsgrundsätzen von der Firma nicht
zu vertretende Umstände zurückzuführen, so
wird die Lieferfrist angemessen verlängert. Der Kunde
kann vom Vertrag zurücktreten, wenn er der Firma nach
Ablauf der verlängerten Frist eine angemessene Nachfrist
setzt. Der Rücktritt hat schriftlich zu erfolgen, wenn
die Firma nicht innerhalb der Nachfrist erfüllt. Wird
der Firma die Vertragserfüllung aus den vorgenannten
Gründen ganz oder teilweise unmöglich, so wird sie
von ihrer Lieferpflicht frei.
Die Kosten für den Versand und die Transportversicherung
sind grundsätzlich vom Kunden zu tragen, wobei die Wahl
des Versandweges und der Versandart im freien Ermessen der
Firma liegt. Der Kunde ist verpflichtet, die Ware beim Eintreffen
sofort zu untersuchen und erkennbare Transportschäden
sowie jegliche Beschädigung der Verpackung unverzüglich
schriftlich der Firma zu melden. Gleiches gilt für verdeckte
Schäden. Geht die Firma aufgrund des Unterlassens dieser
Verpflichtung ihrer Ansprüche gegenüber der Versicherung
oder dem Sublieferanten verlustig, so haftet der Kunde für
sämtliche Kosten, die aus dieser Obliegenheitsverletzung
resultieren. Die Gefahr geht auf den Kunden über, sobald
die Ware das Werk oder das Lager der Firma verlässt.
Die Firma behält sich vor, bestimmte Waren wie z.B.
Studien nur an Unternehmen bzw. Unternehmer zu liefern.
5. Eigentumsvorbehalt
Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung
sämtlicher Forderungen der Firma aus der Geschäftsverbindung
mit dem Kunden in Haupt- und Nebensache Eigentum der Firma.
Der Kunde ist verpflichtet, die unter dem Eigentumsvorbehalt
der Firma stehenden Sachen ordnungsgemäß zu versichern
(d. h. Diebstahl-, Feuer-, Wasser- und Schwachstromversicherung)
und der Firma auf Anforderung eine solche Versicherung nachzuweisen.
Im Schadensfall gilt der Versicherungsanspruch des Kunden
als an die Firma abgetreten. Der Kunde ist zur Verfügung
über die unter dem Eigentumsvorbehalt stehenden Sachen
nicht befugt. Bei Pfändungen oder Beschlagnahmen hat
der Kunde die Firma unverzüglich schriftlich zu unterrichten
und hat Dritte auf den Eigentumsvorbehalt der Firma unverzüglich
in geeigneter Form hinzuweisen. Für den Fall, dass der
Kunde dennoch die Liefergegenstände veräußert
und die Firma dieses genehmigen sollte, tritt der Kunde der
Firma bereits mit Vertragsabschluss alle Ansprüche gegen
seine Abnehmer ab. Der Kunde ist verpflichtet, der Firma alle
zur Geltendmachung dieser Rechte erforderlichen Informationen
herauszugeben und die erforderlichen Mitwirkungshandlungen
zu erbringen.
6. Haftungsbeschränkung
Die Firma haftet bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit
nach den gesetzlichen Vorschriften. Bei leichter Fahrlässigkeit
haftet die Firma nur, wenn eine wesentliche Vertragspflicht
(Kardinalspflicht) verletzt wird oder ein Fall des Verzugs
oder der Unmöglichkeit vorliegt. Im Fall einer Haftung
aus leichter Fahrlässigkeit wird diese Haftung auf solche
Schäden begrenzt, die vorhersehbar bzw. typisch sind.
Eine Haftung für das Fehlen garantierter Eigenschaften,
wegen Arglist, für Personenschäden, Rechtsmängel
nach dem Produkthaftungsgesetz und dem Bundesdatenschutzgesetz
bleibt unberührt.
Im Falle einer Inanspruchnahme der Firma aus Gewährleistung
oder Haftung ist ein Mitverschulden des Kunden angemessen
zu berücksichtigen, insbesondere bei unzureichenden Fehlermeldungen
oder unzureichender Datensicherung. Unzureichende Datensicherung
liegt insbesondere dann vor, wenn der Kunde es versäumt
hat, durch angemessene, dem Stand der Technik entsprechende
Sicherungsmaßnahmen gegen Einwirkungen von außen,
insbesondere gegen Computerviren und sonstige Phänomene,
die einzelne Daten oder einen gesamten Datenbestand gefährden
können, Vorkehrungen zu treffen.
7. Gewährleistung
Die Firma gewährleistet, dass die Waren nicht mit Mängeln
behaftet sind, die den Wert oder die Tauglichkeit zu dem gewöhnlichen
oder nach dem Vertrag vorausgesetzten Gebrauch aufheben oder
mindern.
Die Firma und der Kunde sind sich darüber einig, dass
im Handbuch und/oder in der Preisliste enthaltene Erklärungen
und Beschreibungen sowohl der Hard- als auch der Software
keine Zusicherung bestimmter Eigenschaften darstellen.
Die Gewährleistungsfrist beträgt zwölf Monate
und beginnt mit dem Tag der Lieferung. Ist der Kunde ein Verbraucher
im Sinn des Bürgerlichen Gesetzbuchs, so beträgt
die Gewährleistungsfrist zwei Jahre. Die Gewährleistung
umfasst nicht die Beseitigung von Mängeln, die durch
normalen Verschleiß, äußere Einflüsse
oder Bedienungsfehler entstehen. Die Gewährleistung entfällt,
soweit der Kunde ohne Zustimmung der Firma Geräte, Elemente
oder Zusatzeinrichtungen selbst ändert oder durch Dritte
ändern lässt, es sei denn, dass der Kunde den vollen
Nachweis führt, dass die noch in Rede stehenden Mängel
weder insgesamt noch teilweise durch solche Änderungen
verursacht worden sind und dass die Mängelbeseitigung
durch die Änderung nicht erschwert wird.
Erweist sich die Mängelrüge als berechtigt, setzt
der Kunde der Firma eine angemessene Frist zur Nacherfüllung.
Der Kunde teilt der Firma mit, welche Art der Nacherfüllung
(Verbesserung der gelieferten oder Lieferung einer neuen,
mangelfreien Sache)
er wünscht. Die Firma ist jedoch berechtigt, die gewählte
Nacherfüllung zu verweigern, wenn diese nur mit unverhältnismäßigen
Kosten für sie durchgeführt werden kann und wenn
die andere Art der Nacherfüllung keine erheblichen Nachteile
für den Kunden mit sich bringen würde. Die Firma
kann außerdem die Nacherfüllung insgesamt verweigern,
wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten
für ihn durchführbar ist.
Zur Durchführung der Nacherfüllung stehen der Firma
zwei Versuche innerhalb der vom Kunden gesetzten Frist zu.
Nach dem zweiten fehlgeschlagenen Nacherfüllungsversuch
kann der Kunde vom Vertrag zurücktreten oder mindern.
Das Rücktritts- bzw. Minderungsrecht kann bereits nach
dem ersten erfolglosen Nacherfüllungsversuch ausgeübt
werden, wenn ein zweiter Versuch innerhalb der gesetzten Frist
dem Kunden nicht zuzumuten ist. Wenn die Nacherfüllung
unter den oben ausgeführten Voraussetzungen verweigert
wurde, steht dem Kunden das Minderungs- bzw. Rücktrittsrecht
sofort zu.
Der Rücktritt wegen eines unerheblichen Mangels ist
ausgeschlossen.
Hat der Kunde die Firma wegen Gewährleistung in Anspruch
genommen und stellt sich heraus, dass entweder kein Mangel
vorhanden ist oder der geltend gemachte Mangel die Firma nicht
zur Gewährleistung verpflichtet, so hat der Kunde, sofern
er die Inanspruchnahme der Firma grob fahrlässig oder
vorsätzlich zu vertreten hat, allen der Firma entstandenen
Aufwand zu ersetzen.
Die Lieferung einer Bedienungsanleitung in englischer Sprache
ist zulässig, wenn der Vertragsgegenstand noch nicht
für den jeweiligen Markt vollständig lokalisiert
ist. Gleiches gilt, wenn der Vertragsgegenstand generell nur
in englischsprachiger Version lieferbar ist.
8. Vertraulichkeit
Die Firma und der Kunde verpflichten sich gegenseitig, alle
Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse der anderen Seite
unbefristet geheim zu halten und nicht an Dritte weiterzugeben
oder in irgendeiner Weise zu verwerten. Die Unterlagen, Zeichnungen
und andere Informationen, die der andere Vertragspartner aufgrund
der Geschäftsbeziehung erhält, darf dieser nur im
Rahmen des jeweiligen Vertragszweckes nutzen.
Die Parteien sind verpflichtet, alle vertraulichen Daten
mit dem Vermerk ”Vertraulich" zu versehen.
9. Nutzung von Inhalten der Katja Riefler / RISolutions
Website
Alle Inhalte auf den Online-Services der Katja Riefler /
RISolutions Website sind urheberrechtlich geschützt.
Kein Teil der hier abrufbaren Inhalte darf ohne ausdrückliche
schriftliche Erlaubnis der Firma reproduziert, gedruckt, übersetzt,
in digitaler Form weiterbearbeitet, in Archive übernommen
oder Dritten unter einer fremden URL zugänglich gemacht
werden. Die Speicherung in Retrival-Systemen und durch Suchmaschinen
ist nur soweit zulässig, als dass lediglich ein Index
gebildet wird, der Abruf der Inhalte jedoch in jedem Einzelfall
durch Verweis per Link direkt auf die Ursprungs-URL im RISolutions-Angebot
erfolgt. Die Darstellung von Inhalten innerhalb eines "Frameset"
und andere Methoden der Wiedergabe, die den Leser über
den Ursprung der Inhalte im unklaren lassen oder diesen verschleiern,
oder die die originale Darstellungsform verändern, sind
ebenfalls nicht zulässig.
Zu Nutzung freigegebene Inhalte sind explizit als solche
gekennzeichnet. Die jeweiligen Nutzungsbedingungen sind zu
beachten.
Bei der nicht genehmigten Nutzung von urheberrechtlich geschütztem
Material wird eine Vertragstrafe fällig. Sie beträgt
bei Text-Beiträgen 100 Prozent des üblichen Nutzungshonorars,
bei Bildmaterial 500 Prozent des üblichen Nutzungshonorars.
Die Zahlung der Vertragsstrafe befreit nicht von der Zahlung
des Honorars.
Bei unterlassenem oder falschem Bildnachweis/Autorennachweis/Quellennachweis
fällt eine Vertragsstrafe von 100 Prozent des Honorars
an.
10. Datenschutz
Der Provider darf die Bestandsdaten, die Abrechnungsdaten
und die Nutzungsdaten des Kunden ? soweit für Zwecke
der Erfüllung dieses Vertrages erforderlich ? auch
ohne ausdrückliche Einwilligung des Kunden erheben, verarbeiten
und nutzen.
Für andere Zwecke (z. B. Beratung, Werbung, Marktforschung)
darf der Provider die Bestandsdaten verarbeiten oder nutzen
sowie an Dritten weitergeben, soweit der Kunde in diese eingewilligt
hat oder sich eine Erlaubnis aus Gesetz ergibt.
Die Kunden haben das Recht, jederzeit auf Antrag unentgeltlich
Auskunft zu erhalten bezüglich der über ihre Person
gespeicherten personenbezogenen Daten. Die Auskunft ist auf
Verlangen des Kunden auch elektronisch zu erteilen. Ferner
hat der Kunde ein Recht auf Berichtigung, Sperrung und Löschung
seiner Daten im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften.
Der Provider gewährleistet jedoch mittels geeigneter
technischer und organisatorischer Maßnahmen, dass unbefugte
Dritte weder Einsicht noch weiterreichenden Zugriff auf die
”internen” Datenbestände haben.
11. Beweisklausel
Daten, die in elektronischen Registern oder sonst in elektronischer
Form bei der Firma gespeichert sind, gelten als zulässiges
Beweismittel für den Nachweis von Datenübertragungen,
Verträgen und ausgeführten Zahlungen zwischen den
Parteien.
12. Sonstiges
Sollten einzelne Bestimmungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen
ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so berührt
dies die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht.
Vielmehr tritt an die Stelle der nichtigen Bestimmungen dasjenige,
was dem gewollten Zweck am nächsten kommt.
Nebenabreden sind nicht getroffen. Vertragsergänzungen
entfalten nur Wirksamkeit, wenn sie schriftlich bestätigt
werden.
Der Kunde kann seine Rechte aus einer Geschäftsbeziehung
mit der Firma nur mit schriftlicher Einwilligung der Firma
abtreten. Eine Aufrechnung gegenüber der Kaufpreisforderung
ist dem Kunden nur mit anerkannten oder rechtskräftig
festgestellten Gegenforderungen möglich.
Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich zulässig, der Sitz
der Firma (Hauptniederlassung) in der Bundesrepublik Deutschland.
Es gilt ausschließlich deutsches Recht.